Schützenverein 1900 Ellrich / Südharz e.V.

Jugendordnung

§1 Vereinsjugend

Gemäß § 15 der Geschäftsordnung (bis zur Satzungsänderung) des Schützenverein 1900 Ellrich/Südharz e.V. gibt sich die Vereinsjugend diese Jugendordnung. Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürfnisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung interessanter Jugendarbeit, schließen sich die Jugendlichen des Schützenverein 1900 Ellrich/Südharz e.V. zur Vereinsjugend zusammen. Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des SV 1900 Ellrich/Südharz e.V. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des Vereins.

§2 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  • die Jugendversammlung
  • der Jugendvorstand

§3 Jugendversammlung

  1. Aufgaben der Jugendversammlung sind: • Entgegennahme der Berichte und des Jahresabschlusses des Jugendvor-standes • Wahl des Jugendvorstandes • Beschlussfassung über vorliegende Anträge • Ideenentwicklung für sportliche und außersportliche Aktivitäten und Ver-anstaltungen • Erlass und Änderung der Jugendordnung

  2. Die Jugendversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Sie findet mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt. Sie besteht aus allen Vereinsmitgliedern unter 27 Jahren sowie den Mit-gliedern des Jugendvorstandes. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder von 10 bis 27 Jahren. Sie haben je eine persönliche, nicht übertragbare Stimme.

  3. Der Jugendvorstand lädt mindestens zwei Wochen vorher zu der Jugendver-sammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt per E-Mail an alle Mit-glieder der Vereinsjugend oder durch Aushang im Vereinshaus.

  4. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der Vereinsjugend oder eines Beschlus-ses des Jugendvorstandes findet eine außerordentliche Jugendversammlung statt.

  5. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen be-schlussfähig. Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit der Mehrheit der abgege-benen Stimmen, eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt.

§4 Jugendvorstand

  1. Die Vereinsjugend wählt in ihrer Jugendversammlung den/die Jugendleiter/in sowie eine/einen Stellvertreterin/Stellvertreter.
    • Der/Die Jugendleiter/in vertritt die Vereinsjugend nach Innen und Außen.
    • Er/Sie ist stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.
    • Die Wahlen durch die Jugendversammlung finden mindestens alle 2 Jahre vor der mit Wahlen verbundenen Mitgliederversammlung des Vereins statt, in deren Rahmen die Bestätigung des/der Jugendleiters/Jugendleiterin sowie der/des Stellvertreterin/Stellvertreter´s erfolgt.
    • Der Jugendleiter sollte bei der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein jedoch nicht älter als 25 Jahre

§5 Aufgaben

Die Vereinsjugend stellt sich folgende Aufgaben:

  • Gestaltung eines regelmäßigen und interessanten Übungs- und Wettkampfbetriebes
  • Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten, kulturellen und geselligen Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen
  • Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Vereins
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen des Vereins
  • Pflege der Tradition und des Schützenwesens

§6 Werte

Die Vereinsjugend:

  • ist gegen Extremismus jeglicher Art
  • steht für Chancengerechtigkeit, Gleichberechtigung, Integration und Inklusion
  • achtet auf das Recht von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und den damit verbundenen Schutz vor jedweder Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art und handelt nach ihrem Präventions-konzept inklusive der Erklärung des LSB und der THSJ zum Kinderschutz

§7 Jugendfinanzen

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben beantragt die Vereinsjugend finanzielle Mittel beim Vereinsvorstand. Sie wirtschaftet eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten Mittel sowie anderen Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen. Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendabteilung. Dem Vereinsvorstand bzw. dem vom Vorstand Beauftragten gegenüber ist die Jugendabteilung rechenschaftspflichtig, wobei jederzeit Einblick in die Nachweisführung zu geben ist.

§8 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 21.02.2026 in Kraft